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Verpflichtungserklärung - worauf muss ich achten?

erstellt von 17. Februar 2018 • Lesedauer: 3 Minuten
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Ende Januar sorgte eine Nachricht unter Gasteltern von Au-pairs für Aufregung:

Au-pair taucht unter – Gastmutter soll Kosten tragen

Es geht dabei um eine Geldforderung des Landratsamtes Göppingen über 28.000 Euro: Die Gastfamilie soll für die Kosten aufkommen, die ihr ehemaliges Au-pair verursacht hat. Sie hatte für die Aufenthaltsgenehmigung 2009 eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet, auf die sich die Behörde nun bezieht. Die Gastfamilie hatte die junge Chinesin nach dem Au-pair-Jahr zum Flughafen gebracht, die damals 20-Jährige kehrte jedoch nicht in ihre Heimat zurück, sondern tauchte unter und beantragte mit einer falschen Identität Asyl.

Viele Gastfamilien fragen sich nun, "Kann mir das auch passieren?"

Wir haben dazu mit Frau Cordula Walter-Bolhöfer von Dr. Walter (Anbieter der Au-pair Versicherung AU-PAIR24) gesprochen - hier die wichtigsten Fakten zusammengefasst:

Verpflichtungserklärungen werden nur mehr in seltenen Ausnahmefällen verlangt

Seit rund vier Jahren werden so gut wie keine Verpflichtungserklärungen mehr verlangt, da die Ausländerbehörden bzw. Landratsämter nicht mehr in das Visaverfahren für Au-pairs einbezogen werden - nur die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Arbeitsagenturen muss dem Au-pair Visum zustimmen.

Eine "formlose Verpflichtungserklärung" zieht noch keine Verpflichtungen nach sich

Viele Botschaften verlangen beim Antrag auf ein Au-pair-Visum trotzdem eine "formlose Verpflichtungserklärung", die aber nur die Bereitschaft belegt, gegebenenfalls eine Verpflichtungserklärung abzugeben und keine rechtskräftige Verpflichtungserklärung darstellt. Zur Sicherheit sollten Sie trotzdem auch bei solch einer formlosen Erklärung ganz klar festlegen, dass diese nur für die Zeit des Au-pair-Aufenthalts gilt.

Hier ein Beispieltext für eine formlose Verpflichtungserklärung:

Als zukünftige Gasteltern von [Name Aupair], geb. TT.MM.JJJJ sind wir, [Name Gastmutter], geb. TT.MM.JJJJ und [Name Gastvater], geb. TT.MM.JJJJ bereit, für die Zeit von [Name Aupair] Aufenthalts als Au-pair bei uns (x Monate ab TT.MM.JJJJ) eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz zu übernehmen.

Sie können sich gegen die Risiken einer Verpflichtungserklärung absichern

Wenn ein Au-pair schon einmal längere Zeit mit einem anderen Aufenthaltszweck in Deutschland war, laufen Au-pair-Visaanträge manchmal zusätzlich über das Bundesverwaltungsamt zur Ausländerbehörde, die dann eine Verpflichtungserklärung einfordern kann. Eine Verpflichtungserklärung wird hin und wieder auch beim Wechsel der Gastfamilie nachgefragt.

Sollten Sie tatsächlich eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen müssen, achten Sie auf folgende Punkte:

  • Stellen Sie in der Verpflichtungserklärung klar, dass diese nur für die Dauer des Au-pair-Aufenthaltes gültig ist
  • Versichern Sie sich am Ende des Au-pair-Aufenthalts, dass das Au-pair entweder das Land verlässt oder dass der Aufenthaltszweck (z.B. zur Aufnahme eines Studiums) im Reisepass tatsächlich geändert wird
  • Schließen Sie eine Au-pair-Versicherung ab, die neben einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung auch eine Abschiebekostenversicherung enthält (das sollten Sie übrigens auch dann machen, wenn Sie keine Verpflichtungserklärung unterzeichnen!)

Wenn Sie diese Punkte beachten, brauchen Sie keine Angst vor einer Verpflichtungserklärung zu haben.

Die Abschiebekostenversicherung von AU-PAIR24 übernimmt bei einer behördlich angeordneten Abschiebung des Au-pairs die anfallenden Kosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro, wenn Ansprüche gegen die Gastfamilie geltend gemacht werden. Die hohen Kosten des Landratsamtes Göppingen sind eine große Ausnahme, weil die Behörden über Jahre nicht reagiert haben.

Das Au-pair auf den Flughafen zu bringen (und das z.B. durch ein Foto am Flughafen zu dokumentieren) reicht aus, um Ihrer Verpflichtung nachzukommen. Ob das Au-pair tatsächlich das Flugzeug besteigt, können Sie ja nicht wirklich überprüfen...

Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und Fragen!

Maria vom connectAuPair Team

Maria Knauer
17. Februar 2018
erstellt von
Maria Knauer